Friedhof in Holzkirchen und in Wüstenzell

Die Friedhofsverwaltung wird durch die VGem Helmstadt wahrgenommen.

Herr Walter ist Ihr Ansprechspartner

  • Vergabe von Nutzungsrechten an Gräbern
  • Gräberüberwachung
  • Nutzungsdauer
  • Grabmalgenehmigungen
  • Gebührenabrechnung
  • Graburkunden
  • Ruhefristen
  • Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
  • Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
  • Friedhofsordnung

Friedhof Holzkirchen

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Friedhof Wüstenzell

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