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VGem Helmstadt | Online: http://www.vgem-helmstadt.de/
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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
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Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)
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