Friedhof in Holzkirchen und in Wüstenzell
Die Friedhofsverwaltung wird durch die VGem Helmstadt wahrgenommen.
Herr Walter ist Ihr Ansprechspartner
- Vergabe von Nutzungsrechten an Gräbern
- Gräberüberwachung
- Nutzungsdauer
- Grabmalgenehmigungen
- Gebührenabrechnung
- Graburkunden
- Ruhefristen
- Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
- Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
- Friedhofsordnung
Friedhof Holzkirchen
Friedhof Wüstenzell